Änderungsantrag (4) Eckwerte für das Haushaltsjahr 2020

14. Juni 2020

Kreistagssitzung 26. Juni 2019

 

Beschluss:
1. Der (zweitletzte) Absatz „Budgetüberschreitungen in der … Entscheidung des
Kreistag über Budgetausgleich“ wird ersatzlos gestrichen und ersetzt durch:
Neu:
2. Die Genehmigung einer beantragen, zusätzlichen Ausgabe erfolgt auf der
Grundlage sachlicher und politischer Notwendigkeit.

Begründung:
Dieses Eckwertepapier führt zur Aushöhlung und Einschränkung demokratischer
Entscheidungsfindung. Mit dem vom Landrat vorgelegten Eckwertepapier soll sich der
Kreistag über einen Beschluss selbst in seinen demokratischen Rechten beschneiden. Der
Hebel dazu ist der vorgeschlagene Entscheidungs-Mechanismus (Antragstext des Landrats):
„Budgetüberschreitungen in der Haushaltsplanung lösen einen Mechanismus zur
Einhaltung der Eckwerte aus. Folgende Reihenfolge ist dafür vorgesehen:
1. Prüfung Budgetausgleich innerhalb der Budgets eines Fachbereichs, bzw. eines Fach-
ausschusses
2. Prüfung Budgetausgleich über alle Fachbereiche (gesteuert über Fachbereichsleiter-
runde), bzw. alle Fachausschüsse
3. Prüfung Budgetausgleich über Haupt- und Finanzausschuss
4. Entscheidung Kreistag über Budgetausgleich.“
Das bedeutet null Innovationsspielraum!
Das bedeutet eine rein technokratische Politikgestaltung des Kreistags.

Der Staat, und damit auch der Kreis, ist kein privatwirtschaftliches Unternehmen. Er hat in
einer Demokratie eine andere Funktion und eine andere Vorgehensweise bei der
Ausgabenpolitik als ein Unternehmen oder ein Privathaushalt. Der Staat darf folglich auch
nicht so geführt werden wie ein Unternehmen oder ein Privathaushalt.

Wenn der in den Eckwerten 2020 vorgelegte Entscheidungs-Mechanismus beschlossen
wird, dann spielen politische Ziele, Argumente und Zwecke wie Gleichheit, Freiheit /
Selbstbestimmung oder Gerechtigkeit keine Rolle mehr, denn sie tauchen in dem Budget-
Mechanismus nicht auf.
Bei Zustimmung durch den Kreistag werden diese Ziele aufgegeben. Es werden uns durch
die Kreisverwaltung andere, neue Normen und Kriterien für die Entscheidungen im Kreistag
aufgezwungen (z. B. Aufbau einer Finanzreserve von 20 Millionen Euro).
Ein rein zweckrationales Entscheidungssystem, wie das vom Landrat vorgelegte,
vernachlässigt (oder schafft sie sogar ab) Werte wie „Menschlichkeit“ oder „Bedürfnisse der
Bevölkerung“ bei der Entscheidungsfindung. Das läuft auf eine Selbstentmachtung des
Kreistags hinaus.

Manfred. Küter
Wallsbüll, 19. Juni 2019