AöR: Die Notfallrettung gehört in staatliche Hand

27. August 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei dem vorliegenden Antrag des Landrats und der Kreisverwaltung geht es darum,
wie im Kreis Schleswig-Flensburg ein Rettungsdienst auf Dauer und auf höchstem
Niveau sichergestellt werden kann.
Bei der Notfallrettung geht es oft um Leben oder Tod. Es kommt auf jede Minute an.
Es kommt auf ein hoch qualifiziertes Personal an und darauf, dass das Personal sich
mit den Gegebenheiten des Kreises in der Fläche auskennt.

Das schließt für DIE LINKE die Übergabe dieser Verantwortung in die Hände eines
privatwirtschaftlich organisierten Unternehmens aus, das dann vielleicht auch noch
alle paar Jahre wechselt. Denn mit dem Leben anderer Menschen darf man nicht
spielen. Das Leben von Menschen darf man nicht der Gewinnmaximierung und
Kosteneinsparung überlassen.

Der Staat ist für die Grundversorgung in unserer Gesellschaft zuständig, in diesem
Fall wird der Staat vertreten durch den Kreis Schleswig-Flensburg. Zur
Grundversorgung der Bevölkerung gehören auch das Gesundheitswesen und damit
auch der Rettungsdienst.

DIE LINKE unterstützt deshalb den Antrag des Landrats zur Gründung einer Anstalt
des öffentlichen Rechts (AöR) zum Betrieb des Rettungswesens im Kreis.
DIE LINKE lehnt die Übergabe des Rettungswesen in die Hände eines privaten
Betreibers ab, denn privat ist nicht immer besser. Jeder private Investor möchte
gerne einen Gewinn machen. Der aber treibt die gesellschaftlichen Kosten in die
Höhe. Diese Kosten möchten wir gerne für den Staat und seine Bürger einsparen.

DIE LINKE möchte den Spielraum, den eine Anstalt des öffentlichen Rechts bietet,
konsequent ausnutzen, z. B. beim Grundstück der neuen Rettungswache.
Ein Kostenfaktor ist hier die Pacht für ein Grundstück. DIE LINKE schlägt deshalb
vor, dass der Kreis das Grundstück für die neue Rettungswache käuflich erwirbt und
dann an die zu gründende Anstalt des öffentlichen Rechts verpachtet.
Das setzt natürlich eine Kreditaufnahme voraus, die aber über den Pachtvertrag
leicht refinanziert werden kann. Das schafft Eigentum für den Kreis und ist
letztendlich nur eine Kalkulationsfrage, also eine Frage, welcher Preis ausreicht, um
den Kauf eines Grundstücks zu refinanzieren.

Ich denke, diese Konstruktion ist einfach, einleuchtend und klar. Einer Genehmigung
durch das Land steht bei dieser Konstruktion nichts im Wege, denn die Ausgabe ist ja gedeckt.
Nebenbei erhöht sich über die Jahre das Vermögen des Kreises, da bei
einer guten Lage des Grundstücks mit einem steigenden Grundstückspreis zu
rechnen ist. Diesmal zum Wohle der Allgemeinheit.

Meine Damen und Herren,
gestatten Sie mir, dass ich noch auf einen weiteren Aspekt hinweise.
Bei diesem Antrag geht es einmal darum, den Rettungsdienst im Kreis modern und
zukunftsgerichtet aufzustellen. Es geht darum, die hohe Qualität auch für die weitere
Zukunft sicherzustellen. Deshalb der Antrag des Landrats.

Aber es gibt auch eine Angst, die Angst des Deutschen Roten Kreuz, als derzeitigen
Hauptbetreiber des Rettungsdienstes, an Umsatz und Einfluss zu verlieren. Das ist
nach der Antragsvorlage des Landrats aber ausgeschlossen. Das ist auch nicht der
Hintergrund, warum sich zwei Gutachter streiten. Dem DRK geht es darum, noch
mehr Umsatz zu erreichen.
Und das ist diese Gier, diese Gier, die in unserem Wirtschaftssystem innewohnt: Die
Gier nach immer mehr und mehr und mehr zu streben, selbst wenn dadurch vielleicht
alles auf das Spiel gesetzt wird.
Deshalb hat es im Vorwege zwei Veranstaltungen gegeben, eine Veranstaltung des
Landrats mit einem vereidigten, neutralen Sachverständigen, um den Antrag zu
begründen und eine zweite Veranstaltung der CDU-Fraktion mit einem
Sachverständigen, der für das DRK schon Gutachten erstellt hat; also parteilich die
Interessen des DRK in dieser Veranstaltung vertreten hat. Das ist auch völlig korrekt
und nicht zu beanstanden. Es sollte nur bei der Abwägung der Argumente
Berücksichtigung finden.

Nun stehen sich also zwei gutachtliche Meinungen gegenüber. Und das birgt eine
Gefahr: Es könnte jemand bei der Durchsetzung seiner Interessen auf den
Gedanken kommen, dem Landrat bei zwei unterschiedlichen Gutachten von Gewicht
und ähnlicher Aussagekraft zu empfehlen, die Sache ganz der Politik zu überlassen
und nicht für seine Position als Vertreter des Kreises zu kämpfen.
Einen Landrat in diese Ecke zu drängen wäre politisch nicht korrekt und der Sache
nicht angemessen.
Ich denke aber, dass würde der Landrat auch nicht mitmachen.
Denn die sehr gute Vorlage der Verwaltung und des Landrats lässt in ihrer
Begründung nur einen Schluss zu: Die optimale Lösung für die Erweiterung des
Rettungsdienstes ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts,
Vielen Dank.
Manfred. Küter
12.03.2014