Kosten der Unterkunft (KdU)

28. August 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Partei DIE LINKE trägt die vorliegende Resolution zur „Finanzierung der
Unterkunfts- und Heizungskosten aus Bundesmitteln“ voll und ganz mit.

Wir stehen vor der Situation, dass große Teile der Bevölkerung nach einer Umfrage
meinen, dass sich der Staat mit den Rettungspaketen für Banken sowie den
Konjunkturprogrammen finanziell übernommen hat. Dieses bestätigt die
Bundesregierung indirekt, wenn sie die Bundesbeteiligung an den Kosten für
Unterkunft und Heizung (KdU) von 26% auf 23,6% absenken will.
Eine derartige Absenkung wird von DER LINKEN entschieden abgelehnt. Ein Grund
dafür ist die Haushaltssituation in den Kommunen. Dort ist die Finanz-Krise nämlich
längst angekommen. Die Senkung des Bundesanteils an den KdU –Kosten und die
damit verbundene Kostenerhöhung für die Kommunen trifft diese in einer Zeit, in der
die Steuern wegbrechen und die Ausgaben für Jugend und Soziales ständig steigen.
Das sollte eigentlich auch die CDU-FDP-Regierung wissen: Die Finanzlage in den
Kommunen gibt es einfach nicht her, dass immer mehr Lasten von Bund und Land
auf die Kommunen abgewälzt werden. Trotzdem treffen Bund und Länder immer
wieder Finanzentscheidungen zum Nachteil der Kommunen.

Dieser Weg der Absenkung der KdU – Beteiligung ist falsch. Warum ist das so?
Es gibt einen Verteilungsschlüssel für die Unterkunftskosten. Dieser muss aus Sicht
der Kommunen der tatsächlichen Kostenentwicklung entsprechen. Wenn diese
Kostenentwicklung zum Maßstab genommen wird, dann bedeutet das aber, dass der
Zuschuss nicht verringert werden darf, sondern im Gegenteil erhöht werden müsste.
Denn die Kommunen brauchen genügend Geld, um ihre Aufgaben erfüllen zu
können. Sonst wird die Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung immer weiter eingeengt.
In einem Haushalt, der kein Geld mehr hat für freiwillige Ausgaben wie Kultur, Sport
und Jugendarbeit, geht der politische Handlungsspielraum gegen null. Bund und
Länder müssen deshalb gemeinsam in die Pflicht genommen werden. Sie müssen
für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen sorgen.

Und eines muss zukünftig sichergestellt werden:
Die ungeheure Verschuldung der öffentlichen Haushalte und die Refinanzierung der
Krisenkosten dürfen nicht auf Kosten eines Sozialabbaus oder auf Kosten der Arbeitslosen geschehen.
Deshalb fordert DIE LINKE die Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft.
Die Übernahme oder Verweigerung der tatsächlichen Kosten hat unmittelbar
Bedeutung für die Existenzsicherung der Betroffenen. Werden die Obergrenzen für
die angemessenen Wohn- und Heizkosten zu niedrig festgesetzt oder wird die Mietkaution nur als Darlehen gewährt,
dann hat das unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe des als Existenzsicherung zur Verfügung stehenden Geldbetrags.
Dann müssen Darlehen monatlich von den Regelleistungen abgestottert werden;
dann muss die fehlende Differenz bei den Wohn- und Heizungskosten aus den Regelleistungen bezahlt werden.
Diese Regelleistungen sind aber so knapp berechnet, dass sie nicht einmal den täglichen Bedarf so abdecken, wie sie
eigentlich sollten. Sie sind viel zu niedrig angesetzt.
Vor diesem Hintergrund unterstützt DIE LINKE die eingebrachte Resolution.