Kostenfreie Schülerbeförderung

28. August 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Diskussion um eine kostenfreie Schülerbeförderung geht es natürlich zu aller
erst um eine Kostenentlastung für die betroffenen Eltern.

Aber darüber hinaus ist die Diskussion um die Kosten der Schülerbeförderung vom
Grundsatz her eine Diskussion um die Gleichbehandlung aller Kinder im Kreis bei
den Kosten der Schülerbeförderung, um soziale Gerechtigkeit und um gleiche
finanzielle Bedingungen beim Zugang zum Bildungssystem.
Es geht in der Diskussion auch darum, ob der Bildungserfolg der Kinder im
Schulsystem bei einigen Kindern mit von der finanziellen Situation ihrer Eltern
abhängig ist oder nicht.

Und für die CDU besteht die Gefahr, dass die CDU schon nach der 2. Sitzung des
neu gewählten Kreistages Schleswig – Flensburg als „soziale“ Ablehnungspartei in
die Geschichte des Kreistages eingeht und zwar dann, wenn die CDU die
vorliegenden Anträge mehrheitlich ablehnt.

Waren es nicht Sie von der CDU,
->die bei der letzten Sitzung des Kreistags den Antrag auf 100 € Extra-Leistung
für den Schulbedarf abgelehnt haben?
->die unbedingt einen Erhöhung der Aufwandsentschädigung durchsetzen
wollten und damit eine mögliche Finanzierung anderer sozialer Leistungen
verhinderte?
->die im Kulturausschuss einen Antrag für das SSW – Anliegen eingebracht
haben, dann geschlossen dafür gestimmt haben, jetzt aber den gleichen
Sachverhalt ablehnen wollen und damit eine Wende um 180 Grad machen?
->die am vergangenen Mittwoch haben erklären lassen, dass die CDU heute
den Antrag der LINKEN zur Unterstützung von Schulanfängern ablehnen wird,
und das, ohne dass Sie die Begründung des Antrages zu kennen?
Das alles ist nicht sozial gedacht und gehandelt. Das ist nicht sachgerecht.
Doch weiter zu den Fakten:

In der Bundesrepublik Deutschland besteht Schulpflicht. Die Ausgestaltung dieser
Schulpflicht liegt in den Händen der Länder und damit in Schleswig – Holstein bei der
CDU mit ihrem Ministerpräsidenten und hier im Kreis natürlich bei auch wieder bei
der CDU als stärkste Fraktion.

Wir fordern sie auf:
Sorgen Sie in der CDU endlich dafür, dass die Schülerbeförderung einheitlich und
vor allen Dingen positiv für Kinder und Eltern geregelt wird:

Wozu haben wir denn sonst
->eine CDU Bundeskanzlerin
->einen CDU Ministerpräsidenten in Schleswig-Holstein und
->die CDU-Fraktion hier im Kreis.

Geregelt ist die Ausgestaltung der Schulpflicht im Schulgesetz vom 24. Januar 2007.
Dort steht im § 12: „Die Teilnahme am Unterricht … ist unentgeltlich“. Im Prinzip sind
unentgeltlich
->Lernmittel
->Schulbücher
->Sachen, die im Unterricht in den Fächern verarbeitet werden
->Verpflegung in der Schule

Das hört sich eigentlich alles wunderbar an. Bleibt nur die kleine, aber entscheidende
Frage: Wie kommen die Schüler in die Schule?

Durch die Beschäftigung mit dem Thema „Schülerbeförderung im Kreis Schleswig-
Flensburg“ haben wir bisher gelernt: Alle Schüler werden gleich behandelt, aber
->sie dürfen nicht der dänischen Minderheit angehören,
->die Schüler dürfen nicht älter als 16 Jahre alt sein
->oder vielleicht auf die Idee kommen, erst später ihren mittleren
Bildungsabschluss zu erwerben.
->ihre Eltern dürfen nicht von der Schulwahlfreiheit Gebrauch machen
->ihre Eltern müssen sich ausschließlich auf das staatliche Schulwesen
verlassen.
Wir haben weiterhin gelernt:
Schülern ist vor ihrem langen Schultag ohne weiteres ein Schulweg von 4 km zu
Fuß zu zumuten, während ihre Eltern schon zum Brötchen holen in das Auto steigen.
Im Regelfall treffen die Eltern die Wahl der Schule. Sie kennen ihr Kind am Besten
und wissen, was gut für das Kind ist. Diese Wahl darf nicht davon abhängig gemacht
werden, ob das Kind 1,9 oder 2,1 km von der nächsten Schule weit entfernt wohnt
oder 3,9 oder 4,1 km oder ob sich die Eltern bei der heute bestehende Wahlfreiheit
->für eine dänische Schule,
->für eine Gesamtschule oder
->für eine andere Schule entscheiden
die die schulische Grundversorgung im Kreis sicherstellt..

Alle Menschen sollen gleich sein und die gleichen Rechte und Pflichten haben. Der
Staat muss für diese Gleichbehandlung Sorge tragen. Der Kreis ist hier symbolisch
der verlängerte Arm des Staates. Der Kreis Schleswig-Flensburg ist deshalb dafür
verantwortlich, dass für alle Schulkinder in seinem Kreis die gleichen Bedingungen
herrschen.

Die Fraktion DIE LINKE schließt sich den Anträgen für erweiterte Schülerbeförderung
an. Tun Sie es auch!