Rückstände in Biogasanlagen

28. August 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir greifen mit unserem Antrag auf die Initiative des Kreistagsabgeordneten Bratz
zurück, der am 21. Dezember 2011 hier im Kreistag einen Antrag gestellt hat, den
Betrieb von Biogasanlagen bei der Ausbringung von Gärresten, die als Reststoffe oft
als Dünger auf die Felder verbracht werden, zu überwachen.

Dieser Antrag wurde in den Fachausschuss zur Beratung überwiesen und blieb damit ohne Folgewirkung.
Die Bearbeitung der Problematik von Biogasanlagen im Fachausschuss mit all ihren
Facetten ist das Eine, eine regelmäßige Überprüfung der Biogasbetriebe als
mögliche Schadensverursacher ist das andere.

Bei dem vorliegenden Antrag geht es der Fraktion DIE LINKE darum, schädliche
Auswirkungen beim Einsatz einer neuer Technologie für die Bevölkerung, für die
Menschen hier im Kreis Schleswig – Flensburg zu vermeiden. Die neue Technologie
ist in diesem Fall die Biogasanlage.
Wir alle wissen:
Die Anzahl der erstellten und genehmigten Biogasanlagen hat im Kreis erheblich zugenommen.

Wir können feststellen, dass die Genehmigung von Biogasanlagen nicht sorgfältig
vorbereitet wurde. Die Folgen, die Folgewirkungen wurden nicht ansatzweise
bedacht. Warum müssten wir uns sonst mit diesem Thema auseinandersetzen?
Der Einsatz von Biogasanlagen wurde in seinen Auswirkungen nicht zu Ende
gedacht. Das fängt an bei den Auswirkungen auf den Tourismus hier im Kreis und
endet bei den Schadstoffen, die bei der Erzeugung von Biogas anfallen.

Es geht letztendlich um die Frage, wie kann verhindert werden, dass
Biogasanlagenbetreiber ihre Rendite erhöhen ohne Rücksicht auf eine bestehende
Rechtslage zu nehmen und dabei entstehende Schäden der Allgemeinheit zur
Beseitigung überlassen.

DIE LINKE möchte eine regelmäßige Kontrolle erreichen über das, was in und um
die Biogasanlagen herum passiert. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt. Es
geht uns um eine effektive und regelmäßige Kontrolle.
Bisherige Kontrollen bei einzelnen Biogasanlagen haben gezeigt, dass diese nicht
ausreichend sind; dass regelmäßige Kontrollen notwendig sind, um Gefahren von
Mensch und Natur abzuwenden. Diese Kontrollen müssen folglich in kurzen
Abständen und vor allen Dingen unangekündigt erfolgen.

Die Fraktion DIE LINKE beabsichtigt will mit ihrem Antrag eine andere Kontrollpolitik zu erreichen.
Die bisherige Politik des Kreises Schleswig-Flensburg bei der Maissilage-Lagerung –
nämlich erst nach einer Vorwarnzeit die dringend notwendigen Kontrollen
durchzuführen – kann dabei nicht als positives Beispiel dienen. Sie hat sich als nicht
effektiv erwiesen, denn durch eine derartige Vorgehensweise wird nur ein Anreiz
geboten, sich nicht an bestehende Gesetze und rechtliche Vorschriften zu halten, da
es durch die Vorwarnung möglich ist, einer Strafe zu entgehen.

Meine Damen und Herren,
das Fehlverhalten einzelner Biogasanlagen-Betreiber musste in der Vergangenheit
aufwendig korrigiert werden. Die dadurch entstandenen Umweltschäden konnten
dabei nicht vollständig beseitigt werden.
Wenn beim Betrieb von Biogasanlagen Gefahren für Mensch und Natur entstehen
können, dann besteht Regelungsbedarf.
Dann sind klare Vorgaben durch die Landesregierung in Schleswig-Holstein notwendig.

Das hier angesprochene Problemfeld bei der Betreibung von Biogasanlagen ist die
Ausbringung von Gärresten. Schadstoffe, die in diesen Gärresten enthalten sein
können, können in den Boden und damit auch in das Trinkwasser gelangen. Es ist
nicht auszuschließen, dass Krankheitskeime auf diesem Wege in die Nahrungskette gelangen können.

Hier gilt es vorbeugend tätig zu werden.
Da Biogasanlagenbetreiber nicht nur Mais aus eigenem Anbau verwenden, sondern
zum Teil Biomasse aus dem Ausland einsetzen, ist eine weitere Gefahrenquelle
gegeben, denn über den Schadstoffgehalt dieser Materialien ist nur selten etwas bekannt.

Gärreste können auf diesem Wege zusätzlich erheblich belastet werden. Deshalb gilt
auch hier: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Eine Kontrolle der Gärreste – wie
beim Klärschlamm – gibt es nach Auskunft des Landesamts für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume (LLUR) nicht.
Als Begründung wurde eine fehlende gesetzliche Grundlage angegeben.
Bodenproben werden deshalb nur auf Nährstoffe, Stickstoff- oder Nitratgehalt
untersucht. Nach Krankheitserregern, die z. B. Botulismus (mit dem Bakterium
Colesterium Botulinum) hervorrufen können, wird dagegen nicht gesucht.

Deshalb ist die Landesregierung Schleswig-Holstein gefordert, ein Gesetz zu
erarbeiten, auf dessen Grundlage Gärreste aus Biogasanlagen regelmäßig auf
Krankheitserreger untersucht werden.

Da hier die Landesregierung gefordert ist, wird die weitere Beratung im Ausschuss
nicht berührt.
Eine Zustimmung zu dem Antrag DER LINKEN schafft deshalb kein Präjudiz für
weitere Beratungen.

Bitte stimmen Sie dem Antrag zu.